Mitgliederinformation September 2010

1. Arbeitsbelastung und Personalsituation in der Nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Eingänge des OVG und der Verwaltungsgerichte sind bezogen auf die Zeiträume 1. Halbjahr 2009 bzw. 1. Halbjahr 2010 beim OVG um 2,1 % und bei den Verwaltungsgerichten um 1,4 % gefallen. Dabei stellen sich die einzelnen Zahlen wie folgt dar: Braunschweig (+10,1 %), Göttingen (- 9,3 %), Hannover (+ 7,5 %), Lüneburg (- 13,6 %), Oldenburg (- 8,8 %), Osnabrück (- 10,4 %), Stade (- 9,00 %). Bei den Erledigungen sind Rückgänge festzustellen. Die Anzahl der erledigten Verfahren hat sich im genannten Zeitraum beim Oberverwaltungsgericht um 2,3 %, bei den Verwaltungsgerichten um 12,1 % verringert. Die Bestände sind insgesamt abgebaut worden. Das Oberverwaltungsgericht hat seinen Bestand von 2424 Verfahren auf 2043 Verfahren, die Verwaltungsgerichte haben Ihre Bestände von 12450 auf 12393 Verfahren verringert.

Seit 2005 sind 42 Einstellungen vorgenommen worden. Derzeit sind 7 Abordnungen in die Sozialgerichtsbarkeit zu verzeichnen. Weitere 5,5 Stellenanteile stehen durch Abordnungen in Ministerien und andere Verwaltungen nicht zur Verfügung. Die Belastung liegt nach Pebbsy-Fach beim Oberverwaltungsgericht und den Verwaltungsgerichten bei 1,08. Ohne die Abordnungen in die Sozialgerichtsbarkeit ergibt sich bei den Verwaltungsgerichten eine Belastung von 0,98.

2. Internetauftritt des VNVR

Der Vorstand hat anlässlich seiner Sitzung am 25.08.2010 Verbesserungsvorschläge im Detail besprochen und die alsbaldige Freischaltung der Homepage beschlossen.

3. Zukünftige Reaktionen des Verbandes auf Kritik an Entscheidungen und Richterinnen und Richtern

Aus Anlass der Kritik an den Entscheidungen und den Angriffen gegen die Kolleginnen und Kollegen des Verwaltungsgerichts Hannover zu den Demonstrationen in Bad Nenndorf am 14.08.2010 hat der Vorstand die Notwendigkeit und Art von Reaktionen des Verbandes diskutiert. Einigkeit bestand darin, dass ehrabschneidende Äußerungen gegenüber Verwaltungsrichterinnen und -richtern im Gegensatz zu Kritik an Entscheidungen, die ggf. auch pointiert sein kann, nicht hinzunehmen sind. Im Einzelfall wird der Verbandsvorsitzende zukünftig entscheiden, ob die Grenze von pointierter Kritik zu ehrabschneidenden Äußerungen als schon überschritten anzusehen ist und ggf. zeitnah nach Rücksprache mit dem zuständigen örtlichen Vertreter des betroffenen Gerichtes bzw. den betroffenen Kolleginnen und Kollegen entscheiden, ob und wie der Verband diese Äußerungen zurückweist.

4. Fortbildungsveranstaltung des Verbandes

Für das Jahr 2011 soll eine Fortbildungsveranstaltung des Verbandes in der bekannten Form geplant werden. Thema könnte der Umgang mit Richterschelte, ggf. erweitert als Thema Justiz und Öffentlichkeit aus Sicht der Presse bzw. der Pressesprecher, der Justiz allgemein, betroffener Richter und auch des Dienstherrn sein. Als Termin einer Fortbildungsveranstaltung wurden der 26./27. September bzw. 10./11. Oktober 2011 angedacht.

5. Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren

Im Gesetzgebungsverfahren hat sich die Kritik daran, dass die Zuständigkeit von Klagen auf Entschädigung und Feststellung einer unangemessenen Verfahrensdauer in allen Gerichtsbarkeiten einschließlich der obersten Bundesgerichte gemäß § 201 Abs. 1 Satz 1 GVG-E den Oberlandesgerichten zugewiesen werden sollte, durchgesetzt. Der Entschädigungsanspruch soll nun durch die jeweilige betroffene Gerichtsbarkeit entschieden werden.